Wir möchten unseren Kunden verantwortungsbewusste Anlagelösungen mit wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Renditen anbieten. Dies spiegelt sich in unseren Anlagerichtlinien und Investmentprozessen wider.
Um diesem Anspruch Rechnung zu tragen, haben wir im November 2017 die Principles for Responsible Investment (PRI) (Prinzipien für verantwortliches Investieren) unterzeichnet, welche von den Vereinten Nationen gefördert werden. Wir sind überzeugt, mit Hilfe dieses umfassenden Rahmenwerks unseren Kunden langfristig und nachhaltig Mehrwert zu bieten. Bereits seit Mitte 2013 schließen wir Investitionen der Ethna Funds in Tabak aus und haben zudem im Januar 2019 die Tobacco-Free Finance Pledge unterzeichnet.
Das jüngste klare Bekenntnis zur Bedeutung von Nachhaltigkeit in unseren Produkten wurde im März 2021 gegeben. Im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung sind sowohl die drei Ethna Funds als auch der HESPER FUND – Global Solutions als sogenannte Artikel-8-Fonds klassifiziert und unterliegen damit einer gesteigerten Transparenz in ihrer Umsetzung der ESG-Ziele.
Im folgenden dreistufigen Prozess fließen ESG-Kriterien auf jeder Ebene der Portfoliokonstruktion der Ethna Funds ein. Um sicherzustellen, dass wir hierbei über alle notwendigen Informationen (sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht) verfügen, arbeiten wir mit Sustainalytics zusammen, einem unabhängigen und spezialisierten Unternehmen, welches in unserem Auftrag ESG-Research durchführt.
1. Umfassende Exklusion
Mit Hilfe der Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI), der Ergebnisse von Sustainalytics und unseres eigenen proprietären Datensatzes können wir Unternehmen ausschließen, deren Kerngeschäft in einem der folgenden Bereiche liegt:
Zudem investieren wir nicht in ein Unternehmen, wenn schwere Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact festgestellt wurden und keine überzeugende Perspektive zur Behebung der Missstände vorhanden ist.
Außerdem schließen wir bei Staatsemittenten Investments in Anleihen von Ländern aus, die in der jährlichen Analyse von Freedom House als „unfrei“ deklariert werden.
2. Ausschluss auf Basis der ESG-Bewertung
Nachdem im ersten Schritt Unternehmen aufgrund ihrer Produkte ausgeschlossen wurden, werden in diesem Schritt Emittenten von Aktien und Anleihen aussortiert, deren ESG-Gesamtwert unsere Mindestanforderungen an ökologische, soziale und Governance-Standards nicht erfüllen.
3. Individuelle ESG-Analyse
Schließlich ist die individuelle Bewertung des jeweiligen Emittenten einer Aktie oder Anleihe ein integraler Bestandteil jeder Anlageentscheidung. Für die Beurteilung der Eignung von Anlagen für unsere Portfolios berücksichtigen wir neben den traditionellen Parametern für die Risiko- und Ertragserwartung auch die einzelnen ESG-Kriterien. So wird jeder Emittent und jedes einzelne Wertpapier individuell auch in den Kategorien Umwelt, Soziales und Governance bewertet. Dadurch können wir die Nachhaltigkeit unserer Portfolios steigern, ohne Kompromisse beim Risiko/Ertragsprofil eingehen zu müssen.
Mit diesen Maßnahmen leisten wir aktiv unseren Beitrag für eine nachhaltige Zukunft.
Weitere Informationen dazu finden Sie in der Richtlinie für nachhaltige Investments (ESG) sowie in den Dokumenten zur nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung der Fonds.